Skipnavigation


Teaser

  • Sixties Design
  • Arbeitszimmer Franz II./I.
  • Pfeifen
  • Sissi im Film
  • Biedermeierkoje mit Tigerfell
  • Spucknäpfe

Teasermenü


Hauptmenü


Klickpfad


Seiteninhalt

Untermenü

Kontakt

Michaela Gold
gold(at)schoenbrunn.at
Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.

Hauptinhalt

Kosten

Film- und Fotogebühr

Variante 1: Filmticket für kleine Produktionen

Bis max. 2 Stunden und 2 Aufsichtspersonen

Zur Überwachung der gegenständlichen Arbeiten wird die SKB Dienstnehmer oder sonstige Beauftragte einsetzen. Hierfür wird der Firma ein Filmticket von € 240,-- (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) verrechnet.

Diese Kosten werden je nach Aufwandsschätzung vor Beginn der Arbeiten an der Kassa bezahlt. Eine Rückerstattung von Kosten ist nicht möglich.

Variante 2 für mittlere Produktionen

Bis max. 4 Stunden und 2 Aufsichtspersonen

Zur Überwachung der gegenständlichen Arbeiten wird die SKB Dienstnehmer oder sonstige Beauftragte einsetzen. Hierfür wird der Firma eine Pauschale von € 500,-- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet.

Für zusätzliche Stunden bzw. Aufsichtspersonal werden folgende Stundensätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet:

Oberaufsicht: € 52,50/Std. | von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr: doppelter Preis
Aufsicht: € 38,00/Std. | von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr: doppelter Preis

Die Zahl der einzusetzenden Aufsichtspersonen wird von der SKB nach Ermessen festgesetzt, wobei auf Art, Dauer und Umfang der Arbeiten Bedacht zu nehmen ist.

Variante 3 für große Produktionen wie z.B. Dokumentarfilme

Hierfür werden der Firma eine Motivgebühr von € 3.000,-- – 5.000,-- (je nach Aufwand und Motiv) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer verrechnet.

Zur Überwachung der gegenständlichen Arbeiten wird die SKB Dienstnehmer oder sonstige Beauftragte einsetzen. Hierfür werden folgende Stundensätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet:

Oberaufsicht: € 52,50/Std. | von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr: doppelter Preis
Aufsicht: € 38,00/Std. | von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr: doppelter Preis
je nach Bedarf Techniker und Bauhoftätigkeiten

Die Zahl der einzusetzenden Aufsichtspersonen wird von der SKB nach Ermessen festgesetzt, wobei auf Art, Dauer und Umfang der Arbeiten Bedacht zu nehmen ist.

Bookmark und Website teilen


Seiten-Fußbereich